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Notfallsymposium

Neue DRK Rettungswache in Eisenberg
Marco Prinz, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH

8. Mai 2014

„Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst“ Ein volles Haus, aktuelle Themen und Fachreferenten, dies ist die knappe Zusammenfassung des diesjährigen Symposiums für „Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst“ in der Universitätsmedizin Mainz. Die Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Mainz und das Bildungsinstitut des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz veranstalteten das Symposium in Kooperation mit den Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (HiK) und dem Ministerium des Innern für Sport und Infrastruktur.

Rund 350 Teilnehmer aus Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Ärzteschaft aus ganz Rheinland-Pfalz waren der Einladung gefolgt. Thematisch gliederte sich die Veranstaltung in drei große Bereiche: Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Notfallmedizinische Versorgung. In diesem Jahr lag der Schwerpunkt auf dem Berufsbild des Notfallsanitäters.

DRK-Landesbereitschaftsleiter Rainer Hoffmann referierte zunächst über die Anpassung des HiK-Konzeptes an die aktuellen Gegebenheiten im Katastrophenschutz. Hoffmann erläuterte in seinem Ausblick auf das kommende HiK-Konzept 3.0 die Veränderungen in den Modulen der Schnelleinsatzgruppen (SEG). Björn Teßmer, Leiter der Zentralen Landesvorhaltung Katastrophenschutz im rheinland-pfälzisches Roten Kreuz, gab einen Überblick zum Wandel von Versorgungsstrukturen im Katastrophenschutz seit dem Flugunfall in Ramstein 1989. Er stellte fest, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine Erstversorgung am Schadensort gab, sondern der sofortige und unkoordinierte Transport der Verletzten begann. Teßmer beleuchtete die Entwicklung des Katastrophenschutzes und ging besonders auf Neuerungen wie Medikamentendepots, den Sonderalarm Rettungsdienst und den Zentralen Behandlungskapazitäten-Nachweis (ZLB) in Rheinland-Pfalz ein. Ebenfalls über Ramstein referierte Marco Prinz, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH. Er gab Einblicke, wie die Zusammenarbeit zwischen deutschem Rettungsdienst und Katastrophenschutz und den US-Streitkräften in der Praxis funktioniert.

Andreas Hitzges, Referatsleiter Rettungsdienst im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, referierte über die Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen per EU-Richtlinie und betrachtete diese aus Sicht der obersten Rettungsdienstbehörde. Dabei ließ er keinen Zweifel daran, dass das Innenministerium in Rheinland-Pfalz am bestehenden Verbundsystem von Rettungsdienst und Katastrophenschutz festhalten möchte. Norbert Albrecht, Geschäftsführer des DRK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz, ergänzte den Sachverhalt aus Sicht eines Leistungserbringers im Rettungsdienst. Er lobte das Engagement des Landes und forderte alle Beteiligten auf, nach einer Phase der Verunsicherung jetzt die Zukunft des Rettungsdienstes aktiv zu gestalten.

Dr. Guido Scherer sprach über die semistrukturierte Notrufabfrage in den Leitstellen und den Maßnahmen- und Medikamentenkatalog der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf Bundesebene. Anschließend informierte Roland Lipp, Leiter Rotkreuzgemeinschaften im DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz, über das neue Berufsbild „Notfallsanitäter“. „Man muss den Auszubildenden in der Rettungsassistentenausbildung schnell ermöglichen die neue Berufsbezeichnung zu erlangen,“ betonte Lipp. Die Kosten für die Qualifizierung übernimmt das Rote Kreuz. Für bereits länger (mehr als fünf Jahre) im Rettungsdienst tätige Rettungsassistenten wird der Übergang berufsbegleitend und ebenfalls kostenneutral gestaltet. 

Quelle: Philipp Köhler, Aktiv, Das magazin für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter,  

Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als medizinisches Hilfeleistungssystem bleiben als Einheit erhalten

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben der Sonderstellung des Rettungsdienstes (Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport) mittels der im Januar beschlossenen Ausnahmeregelung der EU-Richtlinie zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Rechnung getragen. „Die neue EU-Vergaberichtlinie mit den darin niedergelegten Handlungsspielräumen ermöglicht uns, das bewährte Rettungsdienstsystem in Rheinland-Pfalz grundsätzlich zu erhalten“, erläutert DRK-Landesgeschäftsführer, Norbert Albrecht. Er bietet dafür die Mitwirkung des Roten Kreuzes an und plädiert, die Krankenkassen als die wesentlichen Kostenträger an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen. „Es darf zum Wohle der Bevölkerung kein Stillstand bei der stetigen Weiterentwicklung des Rettungsdienstes entstehen, vor allem bezüglich des personellen, organisatorischen und strukturellen Rahmens von Leitstellen und der baulichen Unterbringung von Rettungswachen,“ fordert Albrecht. Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die EU-Kommission hatten sich im Sommer 2013 auf „finale Kompromisse“ für die neue EU-Vergaberechtsreform geeinigt. Danach sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als medizinische Hilfeleistung von der Ausschreibungsverpflichtung ausgenommen, was der Forderung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums entspricht.